AGB
General Terms and Conditions (GTC) / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Digital Estate Group AG
1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 In allen Vertragsverhältnissen, in denen die Digital Estate Group AG ("AUFTRAGNEHMER") Dienstleistungen für Kunden ("AUFTRAGGEBER") im Rahmen von Online-Marketing, Social-Media-Account-Management, Filmproduktion, Designleistungen, Texterstellung und redaktionellem Schreiben, Erstellung und Pflege von Websites erbringt, Programmierung von individuellen Webapplikationen für Websites und Beratungsleistungen in diesen Bereichen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie die Bestimmungen des dem AUFTRAGGEBER unter Bezugnahme auf diese AGB unterbreiteten und vom AUFTRAGGEBER angenommenen Leistungsangebots einschließlich seiner Anlagen ("Vertrag" oder "Vertragsbestandteile"). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass der AUFTRAGGEBER in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die definierten Begriffe aus dem zugrunde liegenden Vertrag gelten auch für die AGB. Widersprechen sich die AGB und der Vertrag, so geht der Vertrag diesen AGB vor.
1.2 Entgegenstehende und über den Vertragsbestandteil hinausgehende Bestimmungen - insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERS - werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn solche Bedingungen einem Auftrag des AUFTRAGGEBERS beigefügt sind und der AUFTRAGNEHMER diesen Auftrag ausführt, ohne diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
2. Vertragsumfang, Vertragsabschluss, Schriftform
2.1 Diese AGB gelten auch für die vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem AUFTRAGGEBER und dem AUFTRAGNEHMER.
2.2 Sofern im Leistungsangebot des AUFTRAGNEHMERS nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der AUFTRAGNEHMER vier (4) Wochen an das Leistungsangebot gebunden. Vom AUFTRAGGEBER abgegebene Angebote können vom AUFTRAGNEHMER innerhalb von vier (4) Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen werden.
2.3 Der Vertragsschluss, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mit Ausnahme von Kündigungen wird die Einhaltung des Schriftformerfordernisses durch Textform (§ 126b BGB) sichergestellt. Die Parteien stellen klar, dass der Abschluss des Vertrages sowie nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch den Austausch von signierten .pdf-Kopien sowie durch die Nutzung von Diensten wie DocuSign oder Adobe sign dem Formerfordernis genügen. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig und dürfen nicht getroffen werden. § 127 Abs. 2 BGB findet jedoch im Übrigen keine Anwendung.
2.4 Zusagen gleich welcher Art, die über diese AGB oder andere Vertragsbestandteile hinaus weitere Verpflichtungen des AUFTRAGNEHMERS begründen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den AUFTRAGNEHMER mittels einer von der Geschäftsführung des AUFTRAGNEHMERS unterzeichneten Erklärung.
3. Vertragliche Verpflichtung, Festlegung von Fristen
3.1 Die vom AUFTRAGGEBER gesetzlich oder vertraglich gesetzten Fristen müssen mindestens zehn (10) Werktage betragen, es sei denn, eine solche Dauer der Frist würde den AUFTRAGNEHMER unangemessen benachteiligen.
3.2 Will der AUFTRAGGEBER nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Frist die vertragliche Leistung ablehnen oder will er vom Vertrag zurücktreten (z.B. Rücktritt, Kündigung) und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er die Ablehnung der vertraglichen Leistung, den Rücktritt vom Vertrag oder den Schadensersatzanspruch schriftlich unter Fristsetzung androhen. Nach Ablauf der gesetzten Frist kann der AUFTRAGGEBER verlangen, dass der AUFTRAGNEHMER innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang einer Aufforderung durch den AUFTRAGGEBER seine Rechte aus dem Fristablauf ausübt und entsprechend androht. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen nach diesen Bedingungen in Rechnung gestellt. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt Ziff. 9.
4. Die Erbringung von Dienstleistungen
4.1 Der Umfang der Leistungen ist im Vertrag abschließend beschrieben. Ein Anspruch des AUFTRAGGEBERS auf weitere Leistungen besteht nicht.
4.2 Die vom AUFTRAGNEHMER zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Mitarbeiter sind nicht in den Betrieb des AUFTRAGGEBERS eingegliedert und der AUFTRAGGEBER ist ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Der AUFTRAGGEBER darf nur dem vom AUFTRAGNEHMER im Vertrag benannten Ansprechpartner nach Maßgabe des beschriebenen Leistungsumfangs Weisungen erteilen.
4.3 Die Entscheidung, welche Mitarbeiter der AUFTRAGNEHMER einsetzt, liegt allein beim AUFTRAGNEHMER. Der AUFTRAGNEHMER kann die eingesetzten Mitarbeiter jederzeit abziehen und durch andere ersetzen. Der AUFTRAGNEHMER kann im Rahmen der Vertragserfüllung auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen nach eigenem Ermessen einsetzen.
4a. Erstellung, Änderung und Aktualisierung von Internetseiten
4a.1 Ist die Erstellung oder Änderung einer Internetseite vereinbart, stellt der AUFTRAGNEHMER diese dem AUFTRAGGEBER nach Fertigstellung in geeigneter Form (z.B. Datenträger, per E-Mail, Übertragung auf einen Internet-Server) zur Verfügung. Die Erstellung der Internetseiten erfolgt auf der Grundlage der im Vertrag vereinbarten Spezifikationen.
4a.2 Besteht keine genaue Vereinbarung über die Spezifikation, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik und der grafischen und textlichen Gestaltung, ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, alle für die Erstellung der Internetseiten erforderlichen Entscheidungen selbständig zu treffen. Der AUFTRAGNEHMER kann jederzeit angeben, ob er von der ursprünglichen Spezifikation abweichen möchte ("Change Request"). Der AUFTRAGNEHMER wird dem AUFTRAGGEBER nach genauer schriftlicher Mitteilung des Änderungswunsches ein Angebot über die Höhe der Vergütung und den Zeitaufwand für diese Änderung übermitteln.
4a.3 Die Leistungspflicht des AUFTRAGNEHMERS beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und am häufigsten verwendeten Browserversionen. Die Funktionsfähigkeit und/oder fehlerfreie Darstellung der Internetseite in zukünftigen und/oder nicht vereinbarten Browserversionen kann nicht gewährleistet werden. Gleiches gilt für einen anderen als den im Vertrag vereinbarten Internetprovider.
4a.4 Die Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS nach Ziffer 5 gelten entsprechend für die Erstellung von Internetseiten.
4a.5 Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, einen Hinweis auf den AUFTRAGNEHMER in zumutbarem Umfang auf den erstellten Internetseiten zu dulden, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internetseiten des AUFTRAGNEHMERS verbunden werden.
4a.6 Soweit einzelne Rechtstexte, z.B. Impressum und/oder Datenschutzerklärung, vom AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich lediglich um Vorschläge, die mit größtmöglicher Sorgfalt auf Basis der vom AUFTRAGGEBER gemachten Angaben erstellt wurden. Für die Einbindung rechtskonformer und anwaltlich geprüfter Rechtstexte ist der AUFTRAGGEBER verantwortlich.
4b. Eintrag in Suchmaschinen
4b.1 Vereinbaren der AUFTRAGGEBER und der AUFTRAGNEHMER die Eintragung bestimmter Inhalte in Online-Suchmaschinen (z.B. Google), so gilt die Eintragung des jeweiligen Inhalts bzw. der Internetseite bei der vereinbarten Online-Suchmaschine als Leistungserbringung. Der AUFTRAGGEBER nimmt zur Kenntnis, dass der AUFTRAGNEHMER keinen Einfluss darauf hat, ob und wann eine Veröffentlichung erfolgt und dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nach der Anmeldung für die Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
4c. Online-Marketing
4c.1 Vereinbaren der AUFTRAGGEBER und der AUFTRAGNEHMER die Erbringung von Online-Marketing-Dienstleistungen (z.B. Google-Werbung, Facebook-Ads), so handelt der AUFTRAGNEHMER im Namen des AUFTRAGGEBERS.
4c.2 Der AUFTRAGNEHMER weist den AUFTRAGGEBER ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anbieter von "Social-Media-Kanälen" ("Anbieter") in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Anzeigen und Auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Dementsprechend sind die Anbieter nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher ein vom AUFTRAGNEHMER nicht kalkulierbares Risiko, dass Inserate und Auftritte ohne Grund entfernt werden. Im Falle einer Beanstandung durch einen anderen Nutzer werden die Anbieter die Möglichkeit einer Gegendarstellung einräumen, aber auch in diesem Fall werden die Inhalte sofort entfernt. In diesem Fall kann es einige Zeit dauern, bis der ursprüngliche, rechtmäßige Zustand wiederhergestellt ist. Der AUFTRAGNEHMER arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch der Bestellung des AUFTRAGGEBERS zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der AUFTRAGGEBER ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen der Anbieter die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses zwischen dem AUFTRAGGEBER und dem AUFTRAGNEHMER (mit-)bestimmen. Der AUFTRAGNEHMER beabsichtigt, den Auftrag des AUFTRAGGEBERS nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der "Social Media Kanäle" einzuhalten. Aufgrund der aktuell gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit eines jeden Nutzers, Verstöße geltend zu machen und damit eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der AUFTRAGNEHMER jedoch nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
5. Beteiligung des Auftraggebers
5.1 In jeder Phase und bei allen Fragen der Zusammenarbeit ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem AUFTRAGGEBER und dem AUFTRAGNEHMER und in diesem Zusammenhang eine angemessene Mitwirkung des AUFTRAGGEBERS an der Leistungserbringung erforderlich. Der AUFTRAGGEBER wird daher aktiv an der Durchführung des VERTRAGES durch den AUFTRAGNEHMER mitwirken, soweit dies erforderlich ist, z.B. durch Bereitstellung von Werbematerial, Pressematerial oder Artikeln zu den jeweiligen Projekten oder Aktionen, Anfragen und/oder Aufträgen, Beantwortung von Fragen und Überprüfung von Arbeitsergebnissen des AUFTRAGNEHMERS. Darüber hinaus stellt der AUFTRAGGEBER seine Zugangsdaten für das zu verwaltende Social Media Konto - z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, XING, Pinterest, YouTube, Google ("Social Media Konto") - zur Verfügung. Das Social-Media-Konto ist und bleibt auch nach Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGNEHMERS.
5.2 Der AUFTRAGNEHMER benennt dem AUFTRAGGEBER schriftlich einen qualifizierten Ansprechpartner/Projektleiter und teilt die Kontaktdaten mit, unter denen der Ansprechpartner oder ggf. sein Bevollmächtigter jederzeit erreichbar ist. Die Kontaktperson muss in der Lage sein, die notwendigen Entscheidungen für den AUFTRAGNEHMER zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUFTRAGNEHMER wird den AUFTRAGGEBER unverzüglich schriftlich über Änderungen dieser Kontaktdaten informieren. Darüber hinaus stellt der AUFTRAGNEHMER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGNEHMERS unentgeltlich zur Verfügung, die über besondere Kenntnisse verfügen, die für die Erfüllung des Vertrages und die Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER erforderlich sind.
5.3 Nachteile und Mehrkosten, die durch eine Verletzung der in dieser Ziffer 5 und an anderer Stelle des Vertrages geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS entstehen, gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Insbesondere entfällt die Zahlungspflicht des AUFTRAGGEBERS nicht, wenn Leistungen des AUFTRAGNEHMERS aufgrund mangelhafter oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des vom AUFTRAGGEBER benannten Ansprechpartners oder anderer Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS nicht erbracht werden können.